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Beratungen zum Regelinsolvenzverfahren
nur nach telefonischer Terminvereinbarung
Tel.   0177 87 040 36

Die Insolvenzordnung differenziert zwischen Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren,

wobei der Schuldner keine Wahlmöglichkeit hat.

Alle zum Zeitpunkt der Antragstellung Selbstständigen,

unabhängig vom Umfang ihrer Tätigkeit,

unterfallen dem Regelinsolvenzverfahren.

Ehemals Selbstständigen ist das Verbraucherinsolvenzverfahren nur dann eröffnet,

sofern die Vermögensverhältnisse überschaubar sind

und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Die Überschaubarkeit ist gegeben,

wenn der Schuldner zum Zeitpunkt der Eröffnung weniger als 20 Gläubiger,

also maximal 19 Gläubiger, hat.

Zu Forderungen aus Arbeitsverhältnissen zählen insbesondere

die Forderungen der Sozialversicherungsträger

(zum Beispiel Krankenkassenbeiträge für Angestellte, Knappschaftsbeiträge,

Lohnforderungen von Angestellten)

und Finanzämter (Lohnsteuer) sowie Berufsgenossenschaften.

 

Leistungen der Regelinsolvenzberatung:

​

- sortieren, sichten und aufbereiten der Unterlagen

- Schuldenaufstellung

- (wenn möglich Vergleichsverhandlungen)

- Vorbereitung der Unterlagen für einen Regelinsolvenz Antrag

- Ausfüllen des Insolvenzantrages

- Begleitung des Insolvenzverfahrens

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​

Kosten:

Bis 3 Gläubiger              900,00 Euro

Bis 5 Gläubiger           1.100,00 Euro

Bis 10 Gläubiger        1.400,00 Euro

Bis 15 Gläubiger        1.700,00 Euro

Bis 20 Gläubiger        2.000,00 Euro

Bis 25 Gläubiger        2.300,00 Euro

 

Ab 25 Gläubiger nach individueller Vereinbarung.

 

Einreichen des Insolvenzantrages        500 Euro

​

 Sämtliche Preise sind Endpreise.

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Alle Beratungen zur Regelinsolvenz werden von Frau Daniela Kaiser - Finanzkauffrau - durchgeführt.

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